Lieferbedingungen

café menthe
Dortelweiler Str. 87, 60389 Frankfurt
Telefon: 069 069 95 63 87 18
Mail: maria@cafementhe.de

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen Café Menthe
Stand 01.06.2023

Allgemeine Vertragsbestimmungen

  1. Allgemeines

1.1. Für alle Verträge mit Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Auftraggebers haben keine Rechtswirksamkeit, auch wenn sie in einer späteren Bestellung oder Beauftragung enthalten sind und Café Menthe nicht ausdrücklich widerspricht. Mit dem Vertragsschluss und/oder Entgegennahme der Lieferung/Leistung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur so weit gültig, wie das Café Menthe sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

1.3. Vom Café Menthe erstellte Angebote können nur innerhalb von 4 Wochen ab Angebotsdatum angenommen werden.

  1. Liefer- und Leistungstermine, Leistungsverzug

2.1. Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.

2.2. Das Café Menthe gerät mit der Erfüllung des Vertrages nicht in Verzug, solange höhere Gewalt oder Umstände, die das Café Menthe nicht zu vertreten hat (z.B. Streiks, o.ä.), eine rechtzeitige Erfüllung des Vertrages verhindern. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich entsprechend. Wird das Café Menthe die Leistung infolge höherer Gewalt oder durch Umstände, die das Café Menthe nicht zu vertreten hat, unmöglich, ist das Café Menthe berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

2.3. Das Café Menthe ist darüber hinaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die von vom Café Menthe geschuldete Leistung aus Gründen, die das Café Menthe nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar ist. Das Café Menthe ist in diesem Fall verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und eine Gegenleistung des Auftraggebers unverzüglich zu erstatten.

2.4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind im Fall des Rücktritts nach Ziffer 2.3. nach Maßgabe von Ziffer I.3. dieser Bedingungen ausgeschlossen.

  1. Rechnungsstellung, Zahlungsverzug, Aufrechnung

3.1. Die Rechnungsbeträge sind Endpreise und ohne jeden Abzug sofort fällig.

3.2. Zahlungen haben auf Kosten des Auftraggebers durch Zahlung per EC-Karte, Kredit-Karte oder Überweisung auf das Bankkonto des Café Menthe zu erfolgen.

3.3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang der Zahlung auf dem Konto des Café Menthe an.

3.4. Das Café Menthe bucht Rechnungsbeträge bis zu € 2.500,00 inkl. gesetzl. USt. bei Rechnungserstellung von der zur Verfügung gestellten Kreditkarte ab.

3.5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug werden Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

3.7. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur möglich, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

  1. Schadensersatz

Für sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt Folgendes:

Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von verändertem Angebot, von Schäden durch Produktionsausfall und von Schäden, die nicht an den erstellen Speisen selbst, sondern nur mittelbar durch diese entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sind ausgeschlossen.

Im Übrigen haftet das Café Menthe auf Schadensersatz nur bis zum Rechnungswert ihrer Leistung. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung gelten auch zugunsten ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

In diesen Bedingungen vorgesehene Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen gelten nicht

  • für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die Café Menthe, ihre Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben;
    • für sonstige Schäden, die das Café Menthe, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben;
  1. Geheimhaltung, Antikorruption

5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Er wird alle fremden Geheimnisse und alle fremden verschwiegenheitsgeschützten Tatsachen, von denen er im Zusammenhang mit dem Auftrag Kenntnis erlangt, geheim halten. Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedermann und dauert über die Auftragsabwicklung hinaus fort.

5.2. Der Auftraggeber stellt das Café Menthe unwiderruflich von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von dem Auftraggeber allein verschuldeten Verletzung der Verschwiegenheitspflicht resultieren. Dies gilt auch, soweit das Café Menthe und der Auftraggeber gegenüber Dritten als Gesamtschuldner haften.

5.3. Die Parteien verpflichten sich, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. Insbesondere wird der Auftraggeber den Angestellten, Mitarbeitern und/oder Organmitgliedern des Café Menthe einschließlich deren Angehörigen weder selbst noch durch Dritte Zuwendungen und/oder sonstige Vorteile dafür anbieten, versprechen oder gewähren, dass sie ihn im Wettbewerb bevorzugen oder eine bestimmte Handlung vornehmen oder unterlassen. Gleiches gilt gegenüber Dritten, insbesondere öffentlichen Stellen.

Im Fall der Zuwiderhandlung ist das Café Menthe zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

  1. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Individualabreden haben immer Vorrang.

  1. Gerichtsstand, Rechtswahl

7.1. Für die Parteien gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Frankfurt am Main.

7.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Salvatorische Klausel

8.1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

Die vorstehende Regelung gilt auch für den Fall einer unvorhergesehenen Regelungslücke.

8.2. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder lückenhaften vertraglichen Bestimmungen eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am nächsten kommt.

II.

Besondere zusätzliche Bedingungen für Veranstaltungen

Soweit im Folgenden nicht Abweichendes geregelt wird, gelten die unter I. dieser Bedingungen aufgeführten Regelungen.

  1. Auftragsfrist

1.1. Der Auftraggeber hat seinen Auftrag für Bestellungen gegenüber dem Café Menthe bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltung bei einer Personenzahl bis 40 Personen, 21 Kalendertage vor Veranstaltung bei einer Personenzahl bis 60 abzugeben. Auf Anfrage sind kürzere Bestellfristen möglich. Bezüglich der Auftragsdetails gilt die im Angebot genannte Optionsfrist.

1.2. Die verbindlichen Meldungen der Personenzahl benötigt das Café Menthe bei Veranstaltungen bis 40 Personen 7 Kalendertage vorher, bis 60 Personen 14 Kalendertage vorher. Eine Veränderung der verbindlichen Personenzahl um maximal 5 % nach Ablauf der Meldefrist ist nach Rücksprache und gesonderter Zustimmung seitens des Café Menthe möglich. Die letzte gemeldete und von Café Menthe zugestimmte Personenzahl gilt als Abrechnungsgrundlage.

1.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Café Menthe so früh wie möglich über alle Änderungen des zeitlichen Ablaufs und/oder die Personenzahl zu informieren.

  1. Leistungsumfang

2.1. Zu den Leistungen des Café Menthe zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind.

2.2. Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

2.3. Zum Lieferumfang gehören die Erstellung von Speisen und Kuchen, die Getränkestellung, die Geschirrstellung entsprechend der bestellten Speisen, Reinigung der Güter nach Benutzung und Reinigung der Räumlichkeiten, die Entsorgung der übrig gebliebenen Speisen und Getränke. Bei vereinbarter Menü-Lieferung stellt das Café Menthe auf Wunsch und gegen Berechnung Tischwäsche zur Verfügung.

  1. Angebote, Personalkosten, Anzahlung, Expresszuschlag, Mindestbestellwert

3.1. Je Auftrag erstellt das Café Menthe maximal 1 Angebot und 2 darauf bezogene Überarbeitungen kostenfrei. Ab der dritten Überarbeitung eines Angebots fällt für jede Neufassung eine Aufwandspauschale von € 50,00 zzgl. gesetzl. USt. an. Ist der Auftrag erstellt, sind keine inhaltlichen Änderungen mehr möglich. Lediglich die Änderung der Personenzahl ist gemäß Punkten II.1 und II.4 dieser Bedingungen möglich.

3.2. Die extra entstehenden externen Personalkosten werden separat unter Berücksichtigung der gemäß dem Auftrag genannten Mindesteinsatzstunden nach Stundenaufwand berechnet.

3.3. Der Auftraggeber hat eine Anzahlung in Höhe 80 % des Netto-Auftragswertes spätestens 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungszeitpunkt zu zahlen.

  1. Aufwendungsersatz

4.1. Wird der Vertrag aus Gründen, die das Café Menthe nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, hat das Café Menthe Anspruch auf Aufwandsersatz. Die Höhe des Aufwandsersatzes richtet sich danach, in welcher Zeit vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn die Nichtdurchführung des Vertrages feststeht:

  • 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder früher keine Berechnung,
    • zwischen 59 und 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn alle bis dahin angefallenen Bereitstellungskosten,
    • zwischen 29 und 15 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn alle bis dahin angefallenen Bereitstellungskosten sowie 25 % des voraussichtlich zu erwartenden Speisen- und Getränkeumsatzes (dieser bestimmt sich aus der dem Vertrag zugrunde gelegten Grobkostenkalkulation der Speisen und Getränke),
    • zwischen 14 und 8 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn alle bis dahin angefallenen Bereitstellungskosten sowie 50 % des voraussichtlich zu erwartenden Speise- und Getränkeumsatzes,
    • später als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn alle bis dahin angefallenen Bereitstellungskosten sowie 75 % des voraussichtlich zu erwartenden Speise- und Getränkeumsatzes.

4.2. Verringert sich nach Vertragsschluss auf Veranlassung des Auftraggebers die gemeldete Personenzahl, hat das Café Menthe Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Die Höhe des geschuldeten Aufwandsersatzes richtet sich danach, in welcher Zeit vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin die verminderte Personenzahl feststeht:

  • 29 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder früher keine Berechnung,
    • zwischen 28 und 6 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn alle bis dahin angefallenen Bereitstellungskosten sowie 25 % des voraussichtlich zu erwartenden Speise- und Getränkeumsatzes,
    • ab 5 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn alle bis dahin angefallenen Bereitstellungskosten sowie 75 % des voraussichtlich zu erwartenden Speise- und Getränkeumsatzes.

4.3. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass der pauschalierte Aufwand gemäß Ziffern 4.1. und 4.2. nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist.

  1. Genehmigungen

Eine eventuell notwendige Sperrstundenverlängerung wird auf sein Risiko durch den Auftraggeber beantragt.

  1. Beanstandungen, Mängelanzeigen, Gefahrübergang

6.1. Bei Beginn einer Veranstaltung hat der Auftraggeber diese zu prüfen.

6.2. Beanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich mündlich der verantwortlichen Stelle im Café Menthe mitzuteilen.

6.3. Mängel an bereitgestellten Speisen Waren und an den Leistungen von Café Menthe müssen von dem Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung schriftlich der verantwortlichen Stelle beim Café Menthe mitgeteilt werden.

6.4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln nach Maßgabe von Ziffer I.4. dieser Bedingungen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.

6.5. Mit der Übernahme der Speisen bzw. Sachleistungen durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung u. Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

  1. Haftung

7.1. Nach Maßgabe von Ziffer I.3. dieser Bedingungen übernimmt Café Menthe keine Haftung für die von dem Auftraggeber eingebrachten Gegenstände jeder Art.

7.2. Nach Maßgabe von Ziffer I.3. dieser Bedingungen übernimmt das Café Menthe keine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden.

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Café Menthe, Besim Selimi
Dortelweiler Str. 87
60389 Frankfurt am Main
www.cafementhe.de

Tel. +49 (69) 95 63 87 18
E-Mail:

vertreten durch
Besim Selimi ()

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE123456789